über- und außerplanmäßige Ausgaben
- über- und außerplanmäßige Ausgaben
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Finanzwissenschaft: Ausgaben, die die im
Haushaltsplan nach Zweck und Höhe gekennzeichnete Ausgabenermächtigung überschreiten
(überplanmäßige Ausgaben) oder für die im Haushaltsplan überhaupt keine Ausgabenermächtigung für den vorgesehenen Zweck enthalten ist
(außerplanmäßige Ausgaben). Sie bedürfen der
Einwilligung des Bundesministers der
Finanzen (
Notermächtigungsrecht) und stellen keine Ausgaben eines Eventualbudgets dar.
Universal-Lexikon.
2012.
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